Schließlich wies Helga Schwitzer, Mitglied des IG-Metall-Vorstands, auf die wichtige Rolle der Sozialpartner auf Der Betriebsebene hin. Sie betonte, dass es ihre Verantwortung sei, die einzelnen Punkte des Pilotabkommens aus Baden-Württemberg umzusetzen. Am 22. Mai 2012 begrüßte Frau Schwitzer in einer Pressemitteilung auch den mit der VGZ erzielten Kompromiss zur Verbesserung der Bedingungen für Leiharbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie. Löhne• Eine Lohnerhöhung von 4,3 % ab 1. April 2018 für alle Arbeiter und Auszubildenden. • Einmalige Zahlung für die Monate Januar, Februar und März 2018 in Höhe von 100 € für alle Arbeiter und Angestellten von 70 € für alle Auszubildenden. • Eine Zahlung im Jahr 2019 in Höhe von 400 € für alle Arbeiter und 200 € für alle Auszubildenden. Ab 2020 wird dieser Pauschalbetrag dauerhaft und tarifdynamisch sein (wird mit weiteren Lohnerhöhungen steigen). Der Tarifvertrag sieht vor, dass Unternehmen, die gezwungen sind, von diesen Optionen abzuweichen, abweichen. Befindet sich ein Unternehmen in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten, soweit sein Beschäftigungsniveau beeinträchtigt wird, ist es nicht verpflichtet, diese Klauseln für Lehrlinge einzuhalten.
Dasselbe gilt, wenn persönliche Gründe eine weitere Anstellung eines Lehrlings rechtfertigen. Im ersten Fall muss der Betriebsrat der Verzögerung zustimmen, im zweiten falles muss nur die Geschäftsführung zustimmen. Während der Einsatz von Leiharbeitnehmern beispielsweise durch einen Betriebsvertrag eingeschränkt werden kann, können andere Flexibilisierungsmaßnahmen bei der Vergütung eingeführt werden, wie die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für einen begrenzten höheren Anteil der Arbeitnehmer. Wenn Leiharbeitnehmer nicht die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen wie Dauerbeschäftigte genießen, kann der Betriebsrat dagegen einwenden, dass sie in Zukunft eingesetzt werden. Neben dem Pilotvertrag für die Metall- und Elektroindustrie im Südwesten Deutschlands haben Arbeitgeber und IG Metall auch einen Branchentarifvertrag für Leiharbeitnehmer in der gesamten deutschen Elektro- und Metallindustrie ausgehandelt. Die kürzlich geschlossene Vereinbarung ermöglicht die uneingeschränkte Entsendung von Leiharbeitnehmern in jedem Unternehmen für 18 Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss das Unternehmen prüfen, ob der betreffende Leiharbeitnehmer einen direkten unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten kann. “Der Tarifvertrag sieht eine bessere Rentenversicherung für junge Arbeitnehmer vor. Gleichzeitig können viele ältere Arbeitnehmer, die nach Erreichen des staatlichen Rentenalters in ihrem Arbeitsplatz bleiben, dafür entscheiden, dass ihre Rentenbeiträge stattdessen als Lohn ausgezahlt werden. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir uns auf eine Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten für entlassene Arbeitnehmer geeinigt haben.
Natürlich ist es auch für uns als Arbeitgeber von großer Bedeutung, einen reibungslosen Wiederbeschäftigungsprozess für die Arbeitnehmer zu gewährleisten”, so Lars Sandahl Sérensen. Nur wenige Tage später wurde auch ein weiterer Tarifvertrag unterzeichnet, diesmal für Leiharbeitnehmer in der Branche. Der Tarifvertrag stellt auch sicher, dass die vollen Rentenbeiträge gezahlt werden, wenn Arbeitnehmer während der Krankheit Urlaubsgeld erhalten. Martin Kannegiesser, Vorsitzender der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall), empfahl in einer Presseerklärung anderen Tarifverhandlungsregionen, die Bestimmungen des Pilotvertrages in Baden-Württemberg zu übernehmen.