Ein Tarifvertrag, Tarifvertrag (KV) oder Tarifvertrag (CBA) ist ein schriftlicher Tarifvertrag, der durch Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer von einer oder mehreren Gewerkschaften mit der Geschäftsführung eines Unternehmens (oder mit einem Arbeitgeberverband) ausgehandelt wird, der die Geschäftsbedingungen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz regelt. Dazu gehört die Regulierung der Löhne, Leistungen und Pflichten der Arbeitnehmer sowie der Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber und umfasst häufig Regeln für einen Streitbeilegungsprozess. Der Tarifvertrag gilt nur für Arbeitnehmer, die als Leiharbeitnehmer bei einem Kunden arbeiten. Selbständige oder Arbeitnehmer, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags arbeiten, sind nicht erfasst. Die Art der (gewerblichen oder industriellen) Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers ist unerheblich. Das bedeutet, dass ein Büroangestellter, der in einem Industrieunternehmen arbeitet, auch Anspruch auf Industriezuschläge hat. Tarifverträge in Deutschland sind rechtsverbindlich, und das wird von der Bevölkerung akzeptiert, und es löst keine Beunruhigung aus. [2] [fehlgeschlagene Überprüfung] Während es im Vereinigten Königreich in den Arbeitsbeziehungen eine “sie und wir”-Haltung gab (und wahrscheinlich auch immer noch ist), ist die Situation im Nachkriegsdeutschland und in einigen anderen nordeuropäischen Ländern ganz anders. In Deutschland herrscht ein viel größerer Geist der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern. Seit über 50 Jahren sind deutsche Arbeitnehmer per Gesetz in den Vorständen vertreten. [3] Gemeinsam gelten Management und Arbeitnehmer als “Sozialpartner”. [4] Die Vereinigten Staaten erkennen Tarifverträge an. [9] [10] [11] Abgesehen von den oben genannten Anforderungen entscheiden die Parteien, was im Tarifvertrag steht (es sei denn, die Arbeitsagentur wird aufgefordert und stimmt zu, die Bedingungen der Vereinbarung festzulegen).
In einem Artikel mit dem Titel “Kollektivverhandlungen – eine theoretische Analyse” definierte A. Flandern Tarifverhandlungen als “… für die gemeinsame Regulierung von Arbeitsverwaltung und Arbeitsmärkten.” Der Tarifvertrag, das Ergebnis des Tarifvertrags, ist in der Regel ein undurchdringlicher Vertrag und unterscheidet sich rechtlich ganz anders als der Arbeitsvertrag. Aufgabe des Tarifvertrags ist es, die Beziehungen zwischen den Tarifparteien, d. h. zwischen dem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber, und einer Gewerkschaft oder Gewerkschaften zu regeln. Solche Beziehungen werden als Beziehungen kollektiver Natur bezeichnet. Sie könnten Verfahrensvereinbarungen zwischen den Tarifparteien über Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen umfassen, bevor das Streitverfahren erschöpft ist; Fragen im Zusammenhang mit der Struktur der Verhandlungen zwischen den Parteien; die Schaffung der für Tarifverhandlungen eingerichteten Gremien; Verfahren für die Neuverhandlung des Tarifvertrags; Und so weiter. Der Tarifvertrag hat jedoch eine andere Funktion, die individuelle Funktion, die die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Die Beschäftigungsbedingungen sind in der Regel tarifvertraglich geregelt. So gehören Lohnskalen, Arbeitsstunden, Urlaub, Krankheitslöhne, Überstunden, alle Fragen im Zusammenhang mit Ausbildung, Umschulung, Lehrlingsausbildung zu den zahlreichen Themen, die in den Beschäftigungsbedingungen zu finden sind.
Verfahren, die sich auf den einzelnen Arbeitnehmer beziehen, wie Beschwerde- und Disziplinarverfahren, können ebenfalls als Teil der Beschäftigungsbedingungen, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben, gelten. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Angaben zu den wichtigsten Beschäftigungsbedingungen dieses Arbeitnehmers macht. Weitergabe von Tarifbedingungen an individuelle Arbeitsverträge. Als Voraussetzung für den Anspruch des Zeitarbeitnehmers auf Industriezuschläge im Rahmen eines Branchenzuschlagsabkommens (TV BZ) muss die jeweilige TV-BZ für den jeweiligen Leiharbeitnehmer gelten. Derzeit sind die TV BZs nur für Zeitarbeitskräfte in Industrieunternehmen relevant.